Berufskollegium der Diplomierten Agrartechniker und Diplomierten Agrartechniker mit Universitätsabschluss der Autonomen Provinz Bozen

Für den Bürger

Die Figur des Dipl. Agrartechnikers ist im italienischen Berufssystem seit 1929 präsent (RD 25.

Die Figur des Dipl. Agrartechnikers ist im italienischen Berufssystem seit 1929 präsent (RD 25.11.1929, Nr. 2365).
Der Titel des diplomierten Agrartechnikers mit Universitätsabschluss wurde 2001 eingeführt (Präsidialdekret 06.05.2001, Nr. 328).
Beide Figuren gehören zu den sogenannten „geistigen Berufen“, für die eine Eintragung in spezielle Berufsregister erforderlich ist.
Der Dipl. Agrartechniker ist heute eine flexible und vielseitig einsetzbare Persönlichkeit, ausgestattet mit Fachkompetenzen in mehreren Bereichen, von den Elementen der Agronomie über die Technologien der Gemüse- und Tierproduktion bis hin zur Agrarpolitik, einschließlich des Agrarrechts und der Branchenvorschriften.
Zur Durchführung von Bodenverbesserungsarbeiten verfügt er über Kenntnisse in Technischem Zeichnen und Planen, Bautechniken, Landtechnik und Vermessungskunde.
Darüber hinaus verfügt er über Kenntnisse in Wirtschaftswissenschaften und Schätzungslehre und ist in der Lage, Ernteschäden aufgrund meteorologischer oder unfallbedingter Ereignisse zu beurteilen.
Der Dipl. Agrartechniker und Dipl. Agrartechniker mit Universitätsabschluss ist derjenige, der nach Erlangung des Diploms oder des 2 oder 5 jährigen Universitäts-abschlusses in den nach geltendem Recht vorgesehenen Fachrichtungen die Staatsprüfung zur Befähigung der Berufsausübung bestanden hat und ist kompetent in folgenden Makrobereichen: