Transparente Verwaltung
In diesem Abschnitt werden die vom Gesetzesdekret geforderten Informationen veröffentlicht Nr.
In diesem Abschnitt werden die vom Gesetzesdekret geforderten Informationen veröffentlicht Nr. 33 vom 14.03.2013 über die Neuordnung der Regelung in Bezug auf die Pflichten zur Offenlegung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch öffentliche Verwaltungen.
Die Informationen werden veröffentlicht, um weit verbreitete Formen der Überwachung der Einhaltung der Grundsätze guter Leistung und Unparteilichkeit zu fördern, und betreffen die Organisation, das Personal und die Verwendung von Ressourcen für die Wahrnehmung institutioneller Aufgaben.
Der Bereich ist in verschiedene Abschnitte gegliedert, die über das Menü auf der linken Seite gemäß dem von der jüngsten Gesetzgebung vorgesehenen Schema und gemäß den Angaben der Anac (Nationale Antikorruptionsbehörde und für die Bewertung und Transparenz von) erreicht werden können Öffentliche Verwaltungen).
Der Abschnitt wird ständig aktualisiert und mit nützlichen Daten und Informationen ergänzt.
Die online veröffentlichten Daten können von niemandem für irgendwelche Zwecke frei verwendet werden. Die in den Transparenzgesetzen vorgesehene Verpflichtung, Daten in einem offenen Format zu veröffentlichen, bedeutet nicht, dass diese Daten auch „offene Daten“ sind, d. h. Daten, die von jedermann für beliebige Zwecke frei verwendet werden können. Die Weiterverwendung personenbezogener Daten darf das Recht auf Privatsphäre nicht beeinträchtigen, auch auf der Grundlage der diesbezüglichen europäischen Richtlinie.
Wir informieren Sie darüber, dass personenbezogene Daten im Einklang mit den Zwecken, für die sie erhoben werden, und in Übereinstimmung mit den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten wiederverwendet werden können. Sensible und juristische Daten können nicht wiederverwendet werden.
Berufskollegium der Diplomierten Agrartechniker und Diplomierten Agrartechniker mit Universitätsabschluss der Autonomen Provinz Bozen